Wer lange Zeit Freude an seinem Schwimmteich haben will, sollte schon bei der Planung gewisse Punkte beachten. Spezielle Normen liefern hierfür wichtige Informationen.
Als Mitte der 80er Jahre Schwimmteiche gewerbsmäßig vertrieben wurden, war die Planung und der Bau in einer experimentellen Phase. Diese dauerte so lange an, bis sich Ingenieure und Fachfirmen mit diesem Thema beschäftigten und sich eine klare Richtung im Umgang mit dem Produkt Schwimmteich abzeichnete. In Österreich - dem Mutterland der Schwimmteiche - gab es schon bald ein erstes Regelwerk, welches sich aber nur mit öffentlichen Anlagen beschäftigte. Die Gesundheitsvorsorge stand dabei im Vordergrund und es schien daher frühzeitig notwendig, Regelwerke zu erstellen. Auch wenn diese ÖNORM nicht praxistauglich war, gab sie erste Leitlinien an.
Erste private Anlagen wurden in Deutschland Anfang der 90er Jahre gebaut, wobei es sich meist um Firmen aus Österreich handelte oder Firmen, die mit österreichischem Know-how arbeiteten. Ende der 90er Jahre wurden in Deutschland dann die ersten öffentlichen Anlagen gebaut. Sofort war der Druck für alle Beteiligten sehr groß, ein entsprechendes Regelwerk zu erstellen. Erste Empfehlungen der Gesetzgeber entstanden in einem Schnellschuss im Jahre 1998, aber erst im Jahre 2003 gab es einen festgeschriebenen Stand der Technik. Es dauerte noch bis ins Jahr 2006 bis auch für private Schwimm- und Badeteichanlagen der Stand der Technik festgeschrieben werden konnte.
Definitionsgemäß ist der Stand der Technik das, was nach derzeitigem Technikstand von einem Produkt zu erwarten ist. Es könnte sicher auch abseits des Stands der Technik gearbeitet werden, doch im Schadensfall ist immer der Unternehmer für die Schäden verantwortlich, da ein Privatkunde nicht in der Lage ist, die Risiken einer Normungsabweichung einzuschätzen. Die Problematik der Anfangsjahre war, dass es zwar einige etablierte Schwimmteichanbieter gab - es sind aber immer wieder Anlagen entstanden, die weder nach Hinweisen von Systemanbietern noch mit ausreichenden sonstigen Sachkenntnissen gebaut wurden.
Richtlinien und Normen der FLL
Die Normung wird in Deutschland vom deutschen Normungsinstitut durchgeführt, wobei für Bereiche der grünen Branche, zu der auch die Schwimm- und Badeteichanlagen zählen, die FLL - Forschungsgesellschaft Landesentwicklung, Landespflege e.V. - in verschiedensten Gremien Normungen erarbeitet. Während sich die Normen für öffentliche Anlagen natürlich sehr stark dem Schutz der Badegäste mit hygienischen Aspekten beschäftigen, stehen bei den privaten Anlagen die baulichen Aspekte im Vordergrund. Nachstehend soll vorrangig der Stand der Technik für private Schwimm- und Badeteichanlagen, wie sie in Deutschland seit 2006 gelten, beschrieben werden, wobei lediglich die wichtigsten Aspekte beleuchtet werden können.
Zu Beginn jeder Normung steht eine Begriffsdefinition. Gemäß dieser Definition sind Schwimm- und Badeteichanlagen künstlich geschaffene Ökosysteme, in denen die Wasseraufbereitung im Gegensatz zu konventionellen Pools ganz oder teilweise biologisch erfolgt. Gleichzeitig sind die Becken gegen den Untergrund abgedichtet. Da die Aufbereitung des Wassers nicht durch Desinfektionsmittel erfolgt, muss dafür gesorgt werden, dass für alle biologisch wirkenden Reinigungsvorgänge beste Voraussetzungen hergestellt werden.
In allen Schwimmteichtypen laufen spezifische limnologische bzw. gewässerökologische Prozesse ab. Wesentlichen Anteil an diesen Prozessen haben die Nährstoffe, die Lebensgemeinschaften des Phytoplanktons (Schwebealgen), des Zooplanktons (Kleinkrebse usw.) und die Wasserpflanzen. Damit diese in ausreichender Menge vorhanden sind, muss ein ausreichend großes Wasservolumen gegeben sein. Grundsätzlich kann gesagt werden, je weniger Technik (Umwälzpumpen und durchströmte Bereiche) eingesetzt werden, desto größer muss das Wasservolumen sein. So ist es Stand der Technik, dass der Schwimmbereich in Abhängigkeit des gewählten Bautypes mindestens 2,00 Meter tief sein muss. Teilbereiche können auch flacher gestaltet werden. Beim Bau eines Natur-Pools kann die Wassertiefe flexibel geplant werden.
Update: Die FLL-Richtlinien von 2006 wurden im Jahr 2017 von neuen Richtlinien für private Badeteiche ersetzt.
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